Sinzig - Als rechtswidrig hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz die Ausgleichsbetragserhebung angesehen, die im Rahmen der Stadtsanierung von rund 450 Anliegern erhoben wurde. Ein Anlieger hatte geklagt, insgesamt liegen der Stadt 120 Widersprüche gegen den Bescheid vor. Die Stadt erwartet Einnahmen von rund 1 Million Euro aus den Vorausleistungsbescheiden und hat bereits Berufung gegen das Urteil eingelegt.
Aktualisiert am 11. April 2012 17:04 Uhr
Sinzig – Als rechtswidrig hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz die Ausgleichsbetragserhebung angesehen, die im Rahmen der Stadtsanierung von rund 450 Anliegern erhoben wurde. Ein Anlieger hatte geklagt, insgesamt liegen der Stadt 120 Widersprüche gegen den Bescheid vor.