Zwei Ärztinnen erläutern, wann sie eine Befreiung vom Mund-Nasen-Schutz ausstellen : Zwei Ärztinnen zur Befreiung vom Mund-Nasen-Schutz: Ein Maskenattest gibt es nur in Ausnahmefällen
Zwei Ärztinnen erläutern, wann sie eine Befreiung vom Mund-Nasen-Schutz ausstellen
Zwei Ärztinnen zur Befreiung vom Mund-Nasen-Schutz: Ein Maskenattest gibt es nur in Ausnahmefällen
Ein Mitarbeiter des Ordnungsamts patrouilliert in der Fußgängerzone an Passanten vorbei, die Mund-Nase-Bedeckung tragen. Foto: dpa picture alliance/dpa
Wie wirksam sind Alltagsmasken gegen das Coronavirus? Diese Frage wird seit Monaten sehr kontrovers diskutiert. Viele Menschen empfinden das Tragen der Masken als lästig. Einige weigern sich, sie zu tragen und fragen bei Hausärzten nach einem Attest.
Wie oft werden Ärzte nach Maskenattesten gefragt? Aus welchen medizinischen Gründen ist tatsächlich eine Befreiung von der Maskenpflicht vorgesehen? Die RZ hat sich umgehört bei Lungenfachärztin Dr. Anna Apine aus der Pneumologischen Gemeinschaftspraxis Koblenz und bei Allgemeinmedizinerin Tanja Emonds aus der hausärztlichen Gemeinschaftspraxis Emonds, Nick und Nick in Bendorf: