Vorläufige Entscheidung im Eilverfahren: Neue Regelung in den Bädern der Stadt widerspricht dem Gebot der Gleichbehandlung: Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot: Gericht kippt Burkini-Verbot für Schwimmbäder
Vorläufige Entscheidung im Eilverfahren: Neue Regelung in den Bädern der Stadt widerspricht dem Gebot der Gleichbehandlung
Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot: Gericht kippt Burkini-Verbot für Schwimmbäder
Burkinis, die in Koblenz aktuell nur etwa fünf Musliminnen tragen, sind jetzt in städtischen Bädern wieder erlaubt. picture alliance/dpa
Koblenz. Das Burkini-Verbot in Koblenzer Schwimmbädern verstößt gegen das Gleichbehandlungsgebot und wird deshalb auf Eis gelegt. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in einem Eilverfahren entschieden. Eine Übergangslösung bis zur endgültigen Entscheidung – doch schon jetzt regt das Gericht bei der Stadt an, das Burkini-Verbot grundsätzlich aufzuheben.
Das OVG sieht in der Regelung, die seit dem 1. Januar gilt, einen Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Gebot der Gleichbehandlung. Es gebe keine ausreichende Rechtfertigung dafür, dass Sportler beim Schwimmtraining Neoprenanzüge tragen dürfen, Burkinis aber verboten sein sollen.