Nach OVG-Urteil: Verantwortliche fordern klare Regelungen - Ausgleich für Mitarbeiter
Verkaufsoffene Sonntage sollen bleiben: Nach OVG-Urteil fordern Verantwortliche klare Regelungen
Autoschlangen in der Industriestraße sind besonders an Wochenenden eigentlich ein gewohntes Bild. Doch wenn an einem verkaufsoffenen Sonntag der Flohmarkt oder der Martinsmarkt dazukommen, quellt die Durchgangsstraße im Gewerbegebiet über.
Sascha Ditscher

Damit am Sonntag Geschäfte öffnen dürfen, braucht es einen ausreichend gewichtigen Sachgrund, der dem verfassungsrechtlich gewährleisteten Sonntagsschutz gerecht werden muss. Das hat das Koblenzer Oberverwaltungsgericht (OVG) Ende September entschieden.

Im konkreten Fall hatte die Gewerkschaft Verdi gegen die Stadt Andernach geklagt wegen der verkaufsoffenen Sonntage aus Anlass der „Auto- und Freizeitschau“ und „Andernach schmeckt“ im vergangenen Jahr. In beiden Fällen war die Sonntagsöffnung der Läden nach dem OVG-Urteil nicht rechtmäßig.

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