Glückspiel In Rheinland-Pfalz ist erst in vier Jahren mit Änderungen zu rechnen - Ein Ziel: Schutz vor Spielsucht : Schutz vor Spielsucht: Müssen Spielhallen neben Kitas und Co. schließen?
Glückspiel In Rheinland-Pfalz ist erst in vier Jahren mit Änderungen zu rechnen - Ein Ziel: Schutz vor Spielsucht
Schutz vor Spielsucht: Müssen Spielhallen neben Kitas und Co. schließen?
Koblenz. Für viele Spielhallen in der Bundesrepublik hieß es zum Stichtag 30. Juni 2017: „Rien ne va plus – nichts geht mehr“. In diversen Bundesländern traten strengere Glücksspielgesetze in Kraft, die beispielsweise vorschreiben, dass der Abstand zu Einrichtungen, die überwiegend von Minderjährigen besucht werden, aber auch zwischen einzelnen Spielhallen mindestens 500 Meter betragen muss. Für Rheinland-Pfalz gilt allerdings noch eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2021. Gänzlich ungeschoren kamen die Spielhallenbetreiber in Koblenz jedoch nicht davon: In 2 der 30 Spielhallen dürfen jetzt weniger Geräte stehen als bislang, bei allen gilt nun ein Maximum von 48.
Grundlage für das Landesglücksspielgesetz ist der Glücksspielstaatsvertrag von 2012. In diesem geht es vor allem darum, Kinder und Jugendliche, aber auch Erwachsene zu schützen – etwa vor Spielsucht oder illegalem Glücksspiel in Hinterzimmern. Somit könnten schon Änderungen auf die Spielhallenbetreiber und deren Gäste zukommen – voraussichtlich aber nicht vor 2021, wenn ein neues Landesglücksspielgesetz formuliert wird.