Anwälte des mutmaßlichen Todesschützen des Waldescher Discobetreibers ziehen Aussagen des Mitangeklagten in Zweifel
Prozess um ermordeten Discobetreiber: Verteidigung stellt neue Beweisanträge

In Handschellen werden die beiden Angeklagten (in diesem Fall Marat O.) in den Gerichtssaal geführt.

Sascha Ditscher/Archiv

Waldesch/Koblenz. Er soll den Waldescher Discobetreiber Daniel Steinert am 7. September 2013 vor dessen Wohnung erschossen haben: Doch die Anschuldigungen gegen Marat O., der sich derzeit vor dem Koblenzer Landgericht verantworten muss, basieren ausschließlich auf den Aussagen seines Mitangeklagten Ruslan B.

Beweise gegen O. gibt es bislang nicht. Daher versucht die Verteidigung von O. weiterhin, das von B. am ersten Prozesstag abgegebene Geständnis, nach dem B. der Fahrer und O. der Schütze war, zu hinterfragen. Auch am 13. Prozesstag stellte sie aus diesem Grund wieder neue Beweisanträge und äußerte Kritik an der Kammer unter Vorsitz von Richter Ralf Bock, die vor Weihnachten Anträge der Verteidigung abgelehnt hatte.

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