Koblenz
OLG entscheidet: Koblenzer Brauerei darf weiter mit dem Begriff "Stubbi" werben

Eine typische Stubbiflasche

Christopher Ryni

Koblenz - Die Koblenzer Brauerei darf weiter mit der Bezeichnung „Stubbi“ für ihre Getränke in den typischen Bierflaschen werben. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz jetzt entschieden und damit die vorausgegangene Urteil des Landgerichts bestätigt.

Aktualisiert am 25. März 2013 15:39 Uhr
Koblenz – Die Koblenzer Brauerei darf weiter mit der Bezeichnung „Stubbi“ für ihre Getränke in den typischen Bierflaschen werben. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz jetzt entschieden und damit die vorausgegangene Urteil des Landgerichts bestätigt.

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