Koblenz
Kommentar zum Urteil gegen den Koblenzer Ex-Kolleg-Leiter: Zumindest auf diesem Weg gibt es etwas Gerechtigkeit
Katrin Steinert
Jens Weber. MRV

Das Oberverwaltungsgericht hat geurteilt: Der ehemalige Chef des Koblenz-Kollegs wird aus dem Rang eines Oberstudiendirektors (A 16) in die nächstniedrigere Gehaltsstufe (A 15) einsortiert. Zumindest auf diesem Weg gibt es etwas Gerechtigkeit für das, was der Mann etlichen Kollegiatinnen und Kollegiaten angetan hat, kommentiert RZ-Redakteurin Katrin Steinert.

47 Kollegiatinnen und Kollegiaten hatten sich mit ihren schriftlich formulierten Erlebnissen ans Land und die Öffentlichkeit gewandt. Einige von ihnen zerrte der Pädagoge sogar vor Gericht, um sie weiter anzugehen. Die meisten seiner Opfer hätten es sicher am liebsten gesehen, dass er komplett aus dem Beamtenverhältnis entfernt wird.

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