Amnestie Noch ist Abgabe straffrei möglich - Was dahinter steckt und was zu beachten ist
Koblenz und Region: Illegale Waffen besser sofort abgeben

Die eingesammelten illegalen Waffen werden im Auftrag der Waffenbehörde geschreddert und eingeschmolzen. Foto: Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

Koblenz/Region. Ob Erbstück, Dachbodenfund oder gar aus zweifelhafter Quelle erhalten: Wer eine illegale Waffe besitzt, macht sich strafbar. Doch noch bis Juli können Bürger Gewehre oder Pistolen, für die sie keine Genehmigung haben, loswerden – und das, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. Möglich macht das eine auf ein Jahr befristete Waffenamnestie, die im Rahmen einer Änderung des Waffengesetztes im Juli 2017 in Kraft getreten ist. Ziel der offiziell „Strafverzichtsregelung für den illegalen Besitz von Waffen und Munition“ genannten Amnestie ist es, die Zahl der gesetzwidrig zirkulierenden Waffen samt der notwendigen Patronen zu reduzieren. Gleichzeitig hebt das neue Gesetz die Sicherheitsstandards für die Aufbewahrung von Waffen und Munition an, damit weniger Waffen abhanden kommen. Hier die wichtigsten Fakten zur Umsetzung der Waffenamnestie in der Region:

1 Wie wird die Amnestie genutzt und welche Waffen werden abgeben? Bei der Waffenbehörde der Stadt Koblenz sind seit Beginn der Amnestie im vergangenen Juli zwölf illegale Schusswaffen abgegeben worden, die nach Angaben der Stadt „total verrostet“ waren.

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Top-News aus der Region