Koblenz: Es darf geböllert werden - aber nicht immer und überall
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Koblenz: Es darf geböllert werden - aber nicht immer und überall
dpa
Koblenz. Das neue Jahr rückt unaufhaltsam näher - und wie immer darf es mit Böllern und Raketen lautstark begrüßt werden. Allerdings nur zu bestimmten Zeiten und auch dann nicht überall. Und schon beim Kauf von Böllern sollte man auf einige Dinge unbedingt achten. Hier gibt es Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das jährliche Feuerwerk.
Wann dürfen welche Feuerwerkskörper verkauft werden? Nur in der Zeit vom 29. bis 31. Dezember ist der Verkauf zulässig. Darauf weist die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in Koblenz hin. Und: „Grundsätzlich dürfen pyrotechnische Gegenstände nur verkauft werden, wenn sie mit einer BAM-Prüfnummer in Verbindung mit einem CE-Zeichen gekennzeichnet sind“, heißt es in einer Pressemitteilung der SGD.