Koblenz
Gericht entscheidet: Straßenstrich in Koblenz bleibt
Straßenstrich im Gewerbegebiet: In Lützel bieten Prostituierte an der Andernacher Straße nachts ihre Dienste an – das sorgt für Ärger.
Hartmut Wagner

Koblenz. Der Straßenstrich im Koblenzer Gewerbegebiet bleibt bestehen – ein Firmenchef ist am Oberwaltungsgericht in Koblenz mit seiner Forderung nach einem Verbot gescheitert.

Laut dem Urteil ist die zum 1. Januar 2015 in Kraft getretene neue Sperrgebietsverordnung der Stadt Koblenz rechtmäßig (Az.: 7 C 11054/15.OVG). Laut der Verordnung ist die Straßenprostitution im gesamten Stadtgebiet verboten und nur in Ausnahmebereichen erlaubt.

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