Landgericht fällt Urteil zur Bluttat von Waldesch: Zweiter Angeklagter muss sieben Jahre in Haft: Bluttat von Waldesch: Lebenslang für den Mord an Discobetreiber
Landgericht fällt Urteil zur Bluttat von Waldesch: Zweiter Angeklagter muss sieben Jahre in Haft
Bluttat von Waldesch: Lebenslang für den Mord an Discobetreiber
Der Russe Ruslan B. (links) und der Kasache Marat O. (rechtes Bild, mit Verteidiger Sebastian Schmidt) standen rund vier Monate vor der 3. Strafkammer des Koblenzer Landgerichts. Jetzt fällte diese die Urteile gegen die zwei Männer. Thomas Frey
Waldesch/Koblenz. Im Prozess um die Tötung des Waldescher Discobetreibers Daniel Steinert ist nach viermonatiger Verhandlung ein Urteil gefallen. Die 3. Strafkammer des Koblenzer Landgerichts befand einen der beiden Angeklagten für schuldig, Steinert in der Nacht zum 7. September 2013 ermordet zu haben. Er muss lebenslang hinter Gitter. Der zweite Angeklagte erhielt wegen der Beihilfe zum Totschlag sieben Jahre und sechs Monate.
Die entscheidende Frage war vor dem Urteilsspruch vor allem die, ob die Kammer dem Geständnis des Angeklagten Ruslan B. Glauben schenken würde, denn die Anschuldigungen gegen den Mitangeklagten Marat O. beruhten auf den Aussagen von B. Beweise für eine Tatbeteiligung von O.