Nur Lkw-Fahrer dürfen in der Gaststätte an der A 61 bewirtet werden - Ausnahmegenehmigung macht's möglich: Ausnahmegenehmigung macht's möglich: Restaurant am Autohof in Metternich geöffnet
Nur Lkw-Fahrer dürfen in der Gaststätte an der A 61 bewirtet werden - Ausnahmegenehmigung macht's möglich
Ausnahmegenehmigung macht's möglich: Restaurant am Autohof in Metternich geöffnet
Durch eine Ausnahmegenehmigung des Landes dürfen einige Restaurants an Raststätten und Autohöfen wieder öffnen, darunter auch das Lokal in Metternich. Annika Wilhelm
Koblenz. Hunderte von Kilometern legen sie während ihrer Arbeitszeiten zurück, bevor sie am Abend auf einen Autohof oder eine Autobahnraststätte fahren, um dort ihren wohlverdienten Feierabend zu machen. Die Rede ist von Lkw-Fahrern. Seit Corona bieten sich nicht einmal mehr die Pausen an Raststätten als Abwechslung zu den sonst eher einsamen Fahrten in den Lkw an. Restaurants und Gaststätten haben nämlich durch die Maßnahmen geschlossen. Immer häufiger kommt es jetzt allerdings vor, dass Restaurants an Raststätten eine Ausnahmegenehmigung bekommen. Der Autohof Shell an der Ausfahrt Koblenz-Metternich der A 61 hat ebenfalls eine solche Genehmigung.
Durch eine Auslegungshilfe des Landes Rheinland-Pfalz dürfen einige Restaurants an Raststätten und Autohöfen wieder öffnen. In das Restaurant dürfen allerdings nur Lkw-Fahrer. Normale Autofahrer auf der Durchreise dürfen von der Sondergenehmigung nicht profitieren.