Anleinpflicht und Kotentsorgung beachten
Stadt Mayen appelliert an Hundebesitzer: Anleinpflicht und Kotentsorgung beachten
Außerhalb der Ortschaften, wie zum Beispiel auf Feldwegen, sind Hunde sofort unaufgefordert anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder in Sichtweite kommen. Foto: picture alliance/dpa
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Mayen. Die Stadtverwaltung Mayen weist Hundehalter darauf hin, dass sie ihre Hunde innerhalb bebauter Ortslagen an der Leine führen müssen. Außerhalb der Ortschaften – also im Wald oder auf Feldwegen – sind Hunde umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden. Auch in öffentlichen Anlagen ist das Führen des Hundes an der Leine Pflicht.

Diese genannten Punkte ergeben sich aus der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Mayen. Wer gegen sie verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Die Stadtverwaltung ruft daher dazu auf, Hunde grundsätzlich in der Öffentlichkeit anzuleinen.

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