Wie es mit dem erlegten Wildschwein weitergeht
Sobald ein Wildschwein vom Jäger erlegt wurde, handelt es sich um ein Lebensmittel, das strengen Anforderungen an Hygiene- und Lebensmittelvorschriften unterliegt, die sich nicht von denen in einem Schlachtbetrieb für Nutztiere unterscheiden. „Wie beim Hausschwein ist neben der Untersuchung der inneren Organe und dem Einhalten der Kühlkette bei jedem einzelnen Wildschwein eine amtliche Trichinenüberprüfung Pflicht“, erklärt Brunnhübner. Das Wildschweinfleisch wird von einem Untersuchungsinstitut anhand von Proben aus dem Muskelgewebe untersucht.
Jäger entnehmen Proben selbst
Mussten früher die Wildschweine zur Probenentnahme zu einem amtlich bestellten Fleischbeschauer gebracht werden, so dürfen mittlerweile speziell geschulte Jäger die Proben selbst entnehmen. Das hat den Vorteil, dass unnötig lange Transportwege unter nicht optimalen Bedingungen entfallen. In Schulungen im Kreishaus wird Jägern regelmäßig vermittelt, was sie bei der Abgabe von Wildfleischprodukten an den Verbraucher beachten müssen und wie die Trichinenproben zu entnehmen sind.
Auskunft über die Fleischhygiene gibt Dr. Christian-Paul Bieber, Tel. 0261/108.455 oder E-Mail an veterinaerdienst@kvmyk.de. Bezugsquellen von Fleisch aus heimischen Wäldern sind auf www.wild-aus-der-region.dezu finden.