Schluss mit Gratis-Taschentüchern und Traubenzucker: Urteil schränkt Pharmazeuten ein, nicht aber die Internetkonkurrenz
Schluss mit Gratistaschentüchern: Apotheker fühlen sich ungerecht behandelt
„Viele Kunden freuen sich über die geschenkten Beigaben“, weiß Susanne Ilgen (rechts) aus der Schwanen-Apotheke in Polch.
Heinz Israel

Kreis Mayen-Koblenz. „Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft“, das weiß der Volksmund. Ein Motto, an das sich bisher auch zahlreiche Apotheken in der Region gehalten haben. So gab es für den Einkauf mal eine Packung Taschentücher oder etwas Traubenzucker kostenlos mit in die Tüte. Damit ist jetzt aber nach dem jüngsten Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) Schluss. Wie reagieren Apotheker im Kreis Mayen-Koblenz? Wir haben nach Risiken und Nebenwirkungen gefragt.

Die Arzneimittelpreisverordnung schreibt eine bundeseinheitliche Preisbindung für Medikamente vor, die vom Arzt auf Rezept verordnet werden. Der BGH sieht in den Werbegeschenken einen Verstoß gegen diese Preisvorschriften. Verbraucher sollen bei ihrer Entscheidung, bei welcher Apotheke sie ihr Rezept einlösen, nicht durch Werbegaben unsachlich beeinflusst werden.

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