B9-Brücke Namedy marode: Lkw dürfen nicht überholen
Tragfähigkeit eingeschränkt
B9-Brücke Namedy marode: Lkw dürfen nicht überholen
Der Landesbetrieb Mobilität Cochem-Koblenz (LBM) hat zum Schutz der Bausubstanz auf der Brücke Namedy im Verlauf der der B9 bei Andernach ein Überholverbot und ein Abstandsgebot von 50 Metern angeordnet. Grund sind statistische Defizite.
Aktualisiert am 22. Januar 2025 11:04 Uhr
Die Brücke Namedy im Verlauf der B9 bei Andernach ist nicht mehr uneingeschränkt tragfähig. Deshalb musste nun eine günstigere Verteilung der Lasten durch eine geänderte Verkehrsführung vorgenommen werden, teilt Landesbetrieb Mobilität Cochem-Koblenz (LBM) mit.