Leinenpflicht in den Kommunen – wo gilt was im Rhein-Hunsrück-Kreis?
In der Verbandsgemeinde Kirchberg gilt seit 2006 eine Leinenpflicht auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen. „Außerhalb bebauter Ortslagen sind die Hunde umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern“, heißt es weiter. Gleiches gilt für die Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen.
Dort müssen Hunde außerdem in öffentlichen Anlagen, auf ausgeschilderten Geh- und Radwegen und auf öffentlichen Straßen und Wirtschaftswegen, die direkt an die Bebauung angrenzen (Ortsrandwege), an die Leine genommen werden – und zwar in einem Abstand vom Hundeführer von höchstens 1,5 Me-tern.