Jetzt ist es also amtlich: Die Haushaltssatzung der Gemeinde Höhn, die auch den Verdienstausfall für die Ortsbürgermeisterin regelt, muss angepasst werden. Was die Kommunalaufsicht der Kommune da ins Stammbuch schreibt, ist nachvollziehbar. In erster Linie geht es um Transparenz in der Sache – eine Transparenz, die mit einem Blankoscheck über einen Ausgleich für monatlich 100 Stunden Tätigkeit nur schwer zu vereinbaren ist.
Um nicht falsch verstanden zu werden: Jedem Ortsbürgermeister muss ein Verdienstausfall für die Zeit zustehen, in der er für die Gemeinde während seiner Arbeitszeit aktiv wird. Es bleibt nur die Frage, und da legt die Kommunalaufsicht ja auch den Finger in die Wunde: Was lässt sich außerhalb von Büro- und Werkstattstunden erledigen?