Kaum Quellen im Kreis in landesweiter Karte erfasst - Ehrenamtliche Mitarbeit erwünscht
Nach dem Wasserrecht besteht keine Verpflichtung zur Erfassung von Quellen. Wurden sie früher fast ausschließlich aus nutzungsorientierter Sicht beurteilt, misst man diesen Biotopen heute einen hohen ökologischen Stellenwert zu. Um eine Basis für das Wiederherstellen naturferner Zustände zu schaffen, hat das Umweltministerium einen Quellen-Leitfaden mit praktischen Maßnahmen und Richtlinien zu Schutz, Pflege und Renaturierung, und ein Bewertungsverfahren zur Quellstruktur zusammengestellt.
Aktualisiert am 10. September 2018 17:40 Uhr
Die Ergebnisse können in die Quellenkarte des Landes eingetragen werden. Dadurch können die Biotope beurteilt und Maßnahmen zu ihrem Schutz eingeleitet werden. Im Rhein-Hunsrück-Kreis sind bisher nur wenige Quellen in dieser Karte erfasst (siehe Grafik).