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Gebühr für Unfallbescheinigung: Polizei muss, Jäger darf

Diskussionen gibt es manchmal zwischen dem Jäger und dem Autofahrer, wenn es um die Aufwandsentschädigung für die Wildunfallbescheinigung geht. Tatsächlich ist es so, dass der Jäger eine „Gebühr“ erheben darf. Verpflichtet ist er dazu aber keineswegs, wie Kreisjagdmeister Rüdiger Klotz betont.

„Wenn überhaupt, sind 15 bis 25 Euro ein angemessener Satz für den Aufwand, zum Beispiel um 2 Uhr nachts zur Hilfe zu eilen“, so seine Erfahrung. Stellt die Polizei die Bescheinigung aus, werden in Rheinland-Pfalz – nachdem die Gebühr aktuell angehoben wurde, wie die Polizeiinspektion Diez berichtet – immer 25 Euro fällig.

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