Städte und Gemeinden müssen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs streng auf Ausschreibungsregeln achten, wenn sie sich gegenseitig Aufträge geben. Dies entschieden die EU-Richter in Luxemburg am Donnerstag in einem Fall aus Rheinland-Pfalz zur Müllentsorgung. Dort pochten die Beteiligten auf Ausnahmen, die der EuGH so aber nicht sieht.
Aktualisiert am 04. Juni 2020 12:47 Uhr
Der Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel hatte mit dem Landkreis Neuwied vereinbart, dass dieser in seiner Abfallbehandlungsanlage Restabfälle des Verbands verarbeitet. Dagegen klagt der Entsorger Remondis. Er moniert, dass es sich dabei um einen öffentlichen Auftrag handelt, der hätte ausgeschrieben werden müssen.