Zum immateriellen Erbe zählt die Unesco „Praktiken, Darbietungen, Ausdrucksformen, Kenntnisse und Fähigkeiten - sowie die damit verbundenen Instrumente, Objekte, Artefakte und Kulturräume –, die Gemeinschaften, Gruppen und gegebenenfalls Individuen als Bestandteil ihres Kulturerbes ansehen“.
Aktualisiert am 12. Dezember 2014 11:29 Uhr
2003 verabschiedete die Generalkonferenz der Kulturorganisation der Vereinten Nationen ein Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes. Es trat im April 2006 in Kraft. Deutschland hat den Vertrag erst im Sommer 2013 ratifiziert.
Deshalb stehen auch noch keine deutschen Kulturgüter auf der Liste – wohl aber eine ganze Reihe anderer Besonderheiten.