So geht es weiter
Zuständig ist dann der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Er entscheidet, ob er sie verwirft oder das Urteil zur neuen Verhandlung ans Landgericht Koblenz zurückverweist. Bis dahin wird das Urteil mit all seinen Folgen – wie Haft, Geldauflagen oder einem möglichen Verlust von Pensionsansprüchen – auch noch nicht rechtskräftig. Eine zeitliche Prognose ist in diesen Fällen schwierig.
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