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Berlin/Koblenz

Maas verzichtet auf einem Strafantrag

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD)
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) Foto: dpa

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) selbst wollte sich nicht zu den massiven Anfeindung äußern, strafte Pegida-Gründer Lutz Bachmann stattdessen mit Nichtachtung. Maas sieht von einem Strafantrag ab. Gleichwohl hat die Staatsanwaltschaft Dresden ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung gegen Bachmann eingeleitet, wie ein Sprecher mitteilte. Man sammle Beweise, untersuche Mitschnitte der Rede auch auf andere mögliche Delikte, könne aber die Sache mit dem Nazi-Vergleich nur mit einem Strafantrag von Maas weiterverfolgen.

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Doch selbst wenn Maas den Fall zur Anzeige gebracht hätte: Rechtsexperten sind sich nicht einig, ob Bachmanns Äußerung strafbar war. De Leitende Oberstaatsanwalt Harald Kruse (Koblenz) meinte auf Anfrage unserer Zeitung spontan, dass es sich beim Goebbels-Vergleich "tendenziell eher nicht" um Volksverhetzung handelt. Denn Paragraf 130 besagt, dass derjenige eine ...