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Das Onlinezugangsgesetz

Durch das Onlinezugangsgesetz soll einerseits der Aufbau eines Bundes-portales, inklusive Nutzerkonto als Identifizierungskomponente, umgesetzt werden. Andererseits beinhaltet das Gesetz die Verknüpfung der Verwaltungsportale von Bund und Ländern zu einem Portalverbund, die Bereitstellung von Basisdiensten und IT-Komponenten sowie den vollständigen Ausbau digitaler Verwaltungsleistungen bis Ende 2022.

Mit dem OZG sollen die Kompetenzen von Bund, Ländern und Kommunen miteinander vernetzt werden, um die Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland zu beschleunigen. Für die Praxis bedeutet das, dass Bund, Länder und Kommunen ihre jeweils eigenen Portale miteinander verknüpfen müssen.

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