Besagter PKW war den Beamten bereits bekannt, da dieser im November des vergangenen Jahres aufgefallen war, als er von einem georgischen Staatsangehörigen geführt wurde, welcher nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Auch am heutigen Tag zeigte sich, dass der PKW erneut von selbiger Person geführt wurde und diese noch immer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Da der Beschuldigte zudem über keinen festen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland verfügt, wurde eine Sicherheitsleistung erhoben und die Weiterfahrt untersagt. Bei erneutem strafrechtlichen Auftreten des Beschuldigten mit seinem PKW muss dieser mit der Einziehung von diesem rechnen.
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Wiederholtes Fahren ohne Fahrerlaubnis