Bei der anschließenden Verkehrskontrolle können bei dem 27-jährigen Fahrzeugführer drogentypische Auffälligkeiten festgestellt werden. Ein Drogenschnelltest bestätigt den zeitnahen Konsum von Cannabis. Daher muss das Essen noch warten, bis dem Fahrer auf der Dienststelle eine Blutprobe zur Beweisführung entnommen wurde. Ihn erwartet jetzt ein Bußgeldverfahren.
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Vom Drive-in in den Drogentest
