Glücklicherweise entstand beim Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge lediglich Sachschaden. Im Rahmen der Verkehrsunfallaufnahme kann bei dem 69-jährigen Unfallverursacher starker Alkoholgeruch wahrgenommen werden. Ein Atemalkoholtest ergibt einen Wert von 0,68 Promille. Dem Beschuldigten wird daher auf der Dienststelle eine Blutprobe zur Beweisführung entnommen und sein Führerschein einbehalten. Ihn erwartet jetzt ein Strafverfahren wegen der Gefährdung des Straßenverkehrs.
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Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss

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dpa