Auf Höhe der Straße "An den Nahewiesen" wollte sie an einer Radverkehrsfurt die B 48 überqueren. Bei diesem Vorgang übersah sie einen von links kommenden, vorfahrtsberechtigten Pkw. Es kam zum Zusammenstoß, bei dem sich die Radfahrerin eine Kopfverletzung zuzog. Der 70jährige Führer des Pkw blieb durch den Zusammenstoß unverletzt.
Die 56jährige Radfahrerin wurde anschließend mittels eines Rettungshubschraubers zur weiteren Versorgung in ein Krankenhaus verbracht.
Durch den Verkehrsunfall entstand ein Gesamtsachschaden in Höhe von ca. 2.000EUR.
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Verkehrsunfall mit verletzter Fahrradfahrerin
