Der dortige Bereich ist mit dem Verkehrszeichen "Durchfahrt verboten" gekennzeichnet. Lediglich dem Linienverkehr ist das Befahren dieses Straßenabschnitts gestattet.
Der Platz vor der Schule wird nach der Schule vorwiegend durch spielende Kinder und Jugendliche genutzt. Daher wurden auch in der Vergangenheit bereits, zum Schutze dieser, mehrfach Kontrollmaßnahmen durchgeführt.
Am 22.03.2025 konnten sodann innerhalb kürzester Zeit fünf Fahrzeugführer festgestellt und kontrolliert werden, die gegen das o.g. Verkehrszeichen verstießen. Eine empfindliche Geldbuße von 50EUR war für die Fahrzeugführer fällig. Nach Erläuterung des Kontrollgrundes zeigten sich die Verkehrssünder allesamt einsichtig.
Die Verkehrsüberwachung musste auf Grund von dringlicheren Einsätzen abgebrochen werden. Ansonsten wären vermutlich weitaus mehr Verkehrssünder festgestellt worden.
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Verkehrsüberwachung an der Dr. Martin-Luther-King-Grundschule

Symbolbild
dpa