Während der Kontrolle konnte bei dem 23 Jahre alten Fahrer festgestellt werden, dass er zwar im Besitz einer ausländischen Fahrerlaubnis ist, jedoch ein Sperrvermerk für diese in der Bundesrepublik Deutschland besteht. Dementsprechend ist es ihm nicht gestattet, in Deutschland ein fahrerlaubnispflichtiges Kraftfahrzeug zu führen.
Darüber hinaus konnte bei der Kontrolle festgestellt werden, dass der Personenkraftwagen über keinen gültigen Versicherungsschutz verfügt und nicht mehr zugelassen ist.
Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt.
Es wurden mehrere Strafverfahren gegen den Fahrer eingeleitet.
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Ohne Zulassung und ohne Fahrerlaubnis am Straßenverkehr teilgenommen
