Bad Kreuznach
Haftbefehlsvollstreckung einer gesuchten Person
Symbolbild
Symbolbild.
dpa

Am 18.02.2025 konnte gegen 12.30 Uhr in der Alzeyer Straße in Bad Kreuznach eine mit Haftbefehl gesuchte Person festgestellt werden.

Der Haftbefehl wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz mit einer noch zu verbüßenden Restgesamtfreiheitsstrafe von 192 Tagen aus ursprünglich 2 Jahren und 9 Monaten wurde eröffnet und die Person festgenommen. Bei der Durchsuchung der mitgeführten Sachen der Person konnten noch ca. 10 Gramm Amphetamin und eine Ecstasy-Tablette aufgefunden und sichergestellt werden. Daher wurden erneute Strafanzeigen gegen die Person eingeleitet. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde diese schließlich in eine Justizvollzugsanstalt verbracht.

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