Der Fahrer war der Streife aufgrund zurückliegender Verkehrsdelikte kein Unbekannter. Im Rahmen der Verkehrskontrolle ergab sich, dass der Fahrer wegen dieser Verkehrsdelikte mit einer Fahrerlaubnissperre belegt ist. Zu allem Überfluss ergaben sich bei der Kontrolle - ähnlich wie in der Vergangenheit - Hinweise auf einen Drogenkonsum. Auch wenn der Fahrer dies abstritt, so lieferte ein Drogenschnelltest den Nachweis des Konsums von Kokain. Die Weiterfahrt wurde untersagt, der Fahrzeugschlüssel sichergestellt und dem Fahrer eine Blutprobe entnommen.
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Fahrt ohne Fahrerlaubnis und unter Kokaineinfluss
