Das Fahrzeug war den Beamten zuvor aufgefallen, da es mit ungewöhnlich hoher Geschwindigkeit unterwegs war. Bei der Nachfahrt stellten die Einsatzkräfte eine Geschwindigkeit von knapp 70 km/h fest. Im Rahmen der anschließenden Verkehrskontrolle stellte sich heraus, dass an dem Motorroller mehrere technische Veränderungen vorgenommen wurden und der 16-jährige Fahrer nicht im Besitz der zum Führen des Fahrzeugs erforderlichen Fahrerlaubnis war. Die Fahrt war für den Fahrzeugführer somit beendet und er wird sich nun wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafrechtlich verantworten müssen.
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Fahren ohne Fahrerlaubnis

Symbolbild
dpa