Die Streife unterzog den Motorroller einer Verkehrskontrolle. Neben der nicht vorhandenen Versicherung ergab sich überdies, dass der 17-jährige Fahrer nicht im Besitz einer für den Motorroller notwendigen Fahrerlaubnis war. Der Fahrer räumte der Streife gegenüber reumütig ein, dass er eine "Testfahrt" habe machen wollen. Er wurde mitsamt des Motorrollers an seine Eltern überstellt, die sich entsprechend wenig erfreut ob der Fahrt ihres Sprösslings zeigten.
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