Die Fahrerin hatte vor Fahrtantritt ihre Windschutzscheibe nicht vollständig von Eis befreit, wodurch ihre Sicht eingeschränkt war. Aufgrund der schlechten Sichtverhältnisse entschied sie sich, am Fahrbahnrand anzuhalten. Dabei übersah sie jedoch einen Absperrstein und kollidierte mit diesem.
Durch den Aufprall entstand ein nicht unerheblicher Sachschaden am Pkw, der anschließend nicht mehr fahrbereit war. Die Fahrerin blieb unverletzt.
Die Polizei appelliert daher an alle Fahrzeugführer, vor Fahrtantritt alle Scheiben vollständig von Eis und Schnee zu befreien.
Eine eingeschränkte Sicht kann schnell zu gefährlichen Situationen und Unfällen führen.
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Verkehrsunfall aufgrund eingeschränkter Sicht
