Dabei konnten sieben Verkehrsteilnehmer festgestellt und geahndet werden, die gegen das Rotlicht der Ampelanlage auf der Neuwieder Straße, verstießen.
Dabei verdeutlicht die Polizei: Die Missachtung des Rotlichts kann unter Umständen zu einem Fahrverbot führen. Die Einhaltung der Ampelregelung dient der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer.
Im weiteren Verlauf konnten zwei Verstöße gegen die Gurtpflicht und zwei abgelaufene Hauptuntersuchungen festgestellt werden.
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Verkehrsüberwachung an Ampelanlage

Symbolbild
dpa