Das mit zahlreichem Elektro-/ und Metallschrott beladene Fahrzeug konnte durch eine Streife festgestellt und die dreiköpfige Insassengruppe kontrolliert werden.
Die Schrottsammler hatten weder eine Erlaubnis zur Sammlung von Sperrmüll, noch ein angemeldetes Gewerbe.
Dazu kamen noch diverse weitere Verstöße gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz, sowie gegen das Strafgesetzbuch.
Darüber hinaus war das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher, da der Laderaum nicht mehr abschließbar und nur noch durch einen angebrachten Spanngurt gesichert war.
Der Schrott wurde auf dem Wertstoffhof abgeladen und die drei, aus dem Ruhrgebiet stammenden, Schrottsammler nach Abschluss der kriminalpolizeilichen Maßnahmen entlassen.
Alle drei werden sich in einem Straf-/, sowie mehreren Bußgeldverfahren verantworten müssen.
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Schrottsammler ohne Genehmigung
