Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Beschuldigte zunächst entlassen und verließ das Gelände der Dienststelle zu Fuß. Nur kurze Zeit später fiel er jedoch erneut auf, als er kurz vor seiner Wohnanschrift mit dem Pkw seiner Eltern fahrenderweise angetroffen und einer Verkehrskontrolle unterzogen wurde. Er war auf direktem Weg von hiesiger Dienststelle zu seiner Wohnanschrift.
Gegen den 22-Jährigen wurden weitere Ermittlungsverfahren eingeleitet. Neben den bereits eingeräumten Taten muss er sich nun auch erneut wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. Die Ermittlungen dauern an.
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Ohne Führerschein zur Polizeidienststelle gefahren.
Aktualisiert am 06. Dezember 2024 22:04 Uhr