Es konnten insgesamt sechs Fahrzeuge gemessen werden, deren Fahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h überschritten hatten. Zudem verstieß ein Verkehrsteilnehmer gegen die Gurtpflicht. Gegen die Betroffenen werden die entsprechenden Verwarnungs- bzw. Bußgeldverfahren eingeleitet. Im Rahmen der Kontrolle konnte ein 37-jähriger Fußgänger angetroffen werden. Da gegen den Mann ein Haftbefehl bestand, wurde er festgenommen und in eine Justizvollzugsanstalt verbracht.
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Geschwindigkeitskontrollen / Vollstreckung eines Haftbefehls

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