Es stellte sich heraus, dass das Versicherungskennzeichen des Fahrzeuges keine Gültigkeit mehr hatte und der Fahrzeugführer nicht unerheblich unter dem Einfluß von Alkohol stand. Dem Fahrzeugführer wurde eine Blutprobe entnommen, Anzeigen zu einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und dem Führen eines Fahrzeuges unter dem Einfluß von Alkohol wurden gefertigt.
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Führen eines E-Scooters unter dem Einfluß von Alkohol
