Altenkirchen
Führen eines E-Scooters unter dem Einfluß von Alkohol
Symbolbild
Symbolbild.
dpa

Am frühen Morgen des 03.03.2025 führten Beamte der Polizeiinspektion Altenkirchen eine Personenkontrolle eines Fahrzeugführers eines E-Scooters in der Kölner Straße in Altenkirchen durch.

Es stellte sich heraus, dass das Versicherungskennzeichen des Fahrzeuges keine Gültigkeit mehr hatte und der Fahrzeugführer nicht unerheblich unter dem Einfluß von Alkohol stand. Dem Fahrzeugführer wurde eine Blutprobe entnommen, Anzeigen zu einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und dem Führen eines Fahrzeuges unter dem Einfluß von Alkohol wurden gefertigt.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Altenkirchen

Telefon: 02631-878-0
pialtenkirchen@polizei.rlp.de


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