Dabei wurde festgestellt, dass der 32-jährige Fahrzeugführer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war und den PKW alkoholisiert und unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln geführt hatte. Bei dem Fahrzeugführer wurde eine Blutprobe entnommen. Entsprechende Verfahren wurden eingeleitet.
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Fahren ohne Fahrerlaubnis/Trunkenheit im Straßenverkehr