Der Unfallverursacher befuhr die L318 aus Richtung Nentershausen kommend in Fahrtrichtung Görgeshausen. Nach einem verbotswidrigen Überholmanöver übersah er den PKW, der sich vor dem zu Überholenden befand und prallte nahezu ungebremst in das Heck des Vorausfahrenden. Während der Verkehrsunfallaufnahme stellte sich heraus, dass der unfallverursachende Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol stand und keinen erforderlichen Führerschein besitzt. Entsprechende Strafverfahren gegen den 39-jährigen Unfallverursacher wurden eingeleitet.
An beiden Pkw entstand Totalschaden. Drei Fahrzeuginsassen verletzten sich bei dem Unfall leicht und wurden zur weiteren Abklärung in nahegelegene Krankenhäuser verbracht.
Die Strecke war bis zur Bergung der Fahrzeuge und Säuberung der Fahrbahn teilweise gesperrt.
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Nentershausen - betrunkener Autofahrer ohne Führerschein verursacht Verkehrsunfall mit Personenschaden
