Hierbei wurde festgestellt, dass der Fahrer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist und zudem unter Alkoholeinwirkung stand. Dem Fahrer wurde eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt. Der Roller wurde außerdem sichergestellt. Einer weiteren Polizeistreife fiel um 01:20 Uhr ein PKW auf der B54 zwischen Rennerod und Emmerichenhain auf. Bei der anschließenden Kontrolle wurde bei diesem Alkoholeinwirkung (0,9 Promille) festgestellt. Bei diesem wurde ein gerichtsverwertbarer Atemalkoholtest auf der Dienststelle durchgeführt. Gegen beide Fahrzeugführer wurden entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet.
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Kleinkraftradfahrer ohne Fahrerlaubnis und unter Drogeneinwirkung und PKW-Fahrer unter Alkoholeinwirkung festgestellt