Ein Schnelltest reagierte positiv.
Eine Überprüfung des Fahrzeugführers ergab, dass dieser nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Weiterhin hatte der Beschuldigte vier offene Haftbefehle.
Der Beschuldigte wurde zur Dienststelle verbracht, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Da der Beschuldigte die entsprechenden Forderungen begleichen konnte, wurde er nach Abschluss der Maßnahme entlassen. Es wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
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Verkehrskontrolle endet mit Blutprobe