§21h LuftVO besagt, dass ein Drohneneinsatz über und bis 100 Meter seitlich von Einsatzorten generell unzulässig ist. Der entsprechende Radius für das hier geltende Flugverbot kann der Karte anbei entnommen werden und gilt zunächst bis 20 Uhr. Bis dahin dürfen keine (zivilen) Drohnen in dem benannten Einsatzraum gestartet werden.
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Einsatzmaßnahmen Weitefeld: Flugverbotszone eingerichtet
