Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Mann unter Alkoholeinfluss stand und nach eigenen Angaben auch noch Drogen konsumiert hatte. Einen Führerschein besaß der Fahrer ebenfalls nicht. Ein durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von 1,38 Promille. Die Weiterfahrt wurde umgehend unterbunden, der Fahrzeugschlüssel des Kfz wurde sichergestellt. Es erfolgte die Blutprobenentnahme bei dem Fahrzeugführer und die Einleitung eines Strafverfahrens wegen Trunkenheit im Straßenverkehr und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Der Beschuldigte muss mit einer empfindlichen Geldstrafe und einer längeren Fahrerlaubnissperre rechnen.
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Trunkenheit im Straßenverkehr