Rhein-Lahn-Zeitung
Untere Denkmalbehörde hat Gebäude als Kulturdenkmal ausgewiesen
So sah das Rathaus Niederlahnstein in den 1920er-Jahren aus: In den Folgejahren ist bereits sehr viel an der Fassade verändert worden. Nun gibt es einen Kaufinteressenten, der das Gebäude erhalten und zu einem Hotel umbauen möchte. Foto: Archiv Kring
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Das alte Rathaus Niederlahnstein ist im Verzeichnis der Kulturdenkmäler des Rhein-Lahn-Kreises aufgelistet und als Kulturdenkmal geschützt. In dieser Liste wird das Gebäude Hausnummer 16, der rechte Teil mit der Treppe, auf das Jahr 1824 datiert. Beim linken Teil, Hausnummer 18, handelt es sich laut dieser Liste um ein Fachwerkgebäude aus dem Jahr 1627, zu dem im 18. Jahrhundert im hinteren Teil noch ein Anbau hinzukam.

Aktualisiert am 14. März 2017 19:16 Uhr
Insbesondere die Außenfassade und das Treppenhaus werden als erhaltenswert eingestuft. „Ein geschütztes Kulturdenkmal darf nur mit Genehmigung abgebrochen, umgestaltet oder in seinem Bestand und Erscheinungsbild verändert werden. Hierzu gehören auch die Fenstererneuerung, die Dacheindeckung und die Fassadengestaltung“, heißt es zur Erläuterung auf der Internetseite der Unteren Denkmalbehörde.

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