Neues katholisches Kirchenoberhaupt braucht eine Zweidrittelmehrheit

Der Papst wird in geheimer Wahl vom sogenannten Konklave gewählt. Diese Versammlung der Kardinäle beginnt normalerweise 15 bis 20 Tage nach dem Tod oder – wie jetzt – dem Rücktritt eines Papstes. Diesmal hat Papst Benedikt XVI. die Regeln allerdings so geändert, dass das Konklave früher beginnen kann.

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Seit 1878 findet die Papstwahl in der Sixtinischen Kapelle statt. Papst Benedikt XVI. bestimmte 2007, dass künftig immer eine Zweidrittelmehrheit nötig ist, um ein neues katholisches Kirchenoberhaupt zu wählen. Bis dahin galt eine im Jahr 1996 von Johannes Paul II. aufgestellte Regelung, wonach nur bis zum 33. Wahlgang eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich war.

Benedikt legte fest, dass es nach dem 33. Wahlgang so viele Stichwahlen zwischen den beiden stärksten Kandidaten geben muss, bis mit Zweidrittelmehrheit ein neuer Papst gefunden ist. Benedikt XVI. wurde bereits 26 Stunden nach dem Einzug des Kardinalskollegiums in die Sixtinische Kapelle im vierten Wahlgang gewählt.

Generell gibt es am Nachmittag des ersten Konklavetages eine Wahl, an allen anderen Tagen werden in der Regel vormittags und nachmittags jeweils zwei Wahlen – also vier Wahlen am Tag – veranstaltet. Wahlberechtigt sind alle Kardinäle der römisch-katholischen Kirche, die vor dem Beginn der Sedisvakanz („leerer Stuhl Petri“) ihr 80. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Deren Zahl soll 120 nicht übersteigen.

Nach dem Rücktritt eines britischen Erzbischofs haben diesmal voraussichtlich 116 Kardinäle ein aktives Wahlrecht – ob tatsächlich alle am Konklave teilnehmen, ist offen. Sechs der Teilnehmer sind deutsche Kardinäle. Passiv wahlberechtigt ist generell jeder männliche Katholik, allerdings sind seit dem 14. Jahrhundert nur Kardinäle zum Papst gewählt worden.